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Nach dem Einbruch

Einbruch entdeckt: die ersten Schritte

Eine aufgebrochene Tür, Scherben auf dem Boden, ein offenes Fenster: Wer das beim Heimkommen sieht, steht unter Schock. Gerade dann hilft eine feste Reihenfolge. Sie nimmt Entscheidungen ab, schützt Spuren und verhindert, dass Sie sich an Glasresten verletzen oder aus Versehen Beweise verwischen.

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Klemmbrett, Smartphone und Mappe auf einem Tisch am Fenster, um Schäden nach einem Einbruch festzuhalten

Stehen bleiben und die Lage einschätzen

  • Der erste Impuls lautet meist: hineinlaufen und nachsehen, was fehlt. Bleiben Sie stattdessen an der Schwelle stehen. Möglicherweise hält sich noch jemand in den Räumen auf, und jeder weitere Schritt kann Fußspuren oder Werkzeugreste überdecken. Hören Sie kurz hin, ob drinnen etwas zu vernehmen ist, und sehen Sie sich von außen an, wo der Täter hineingelangt ist.

  • Wirkt die Wohnung verlassen, ist der Weg ins Freie der sicherere Ort für den nächsten Schritt. Gehen Sie ein Stück vom Eingang weg, am besten zu einer Nachbarin, einem Nachbarn oder auf die Straße. Dort rufen Sie in Ruhe die Polizei über 110 und schildern, was Sie gesehen haben, ohne etwas nachzustellen oder anzufassen.

Die Polizei rufen und Spuren schützen

  • Beschreiben Sie am Telefon, wo Sie sind, was Sie vorgefunden haben und ob Sie verletzt sind. Die Beamten geben Ihnen Hinweise, wie es weitergeht. Bis die Spuren aufgenommen sind, gilt der Grundsatz: nichts verrücken, nichts aufräumen, keine Schubladen schließen, keine Türklinken putzen. Auch ein aufgebrochenes Fenster bleibt so stehen, wie es vorgefunden wurde.

  • Für den Moment genügt die Regel: Alles, was ein Täter berührt haben könnte, bleibt unverändert. Welche Dinge dazugehören, zeigt das Thema unberührter Tatort genauer. Wer Hunger oder Durst bekommt, wartet draußen und lässt Küche und Bad unangetastet.

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Verletzungen vermeiden, Scherben im Blick behalten

Zerbrochenes Glas liegt oft weiter entfernt von der Öffnung, als man denkt.

Kleine Splitter verteilen sich im Flur, auf Teppichen und unter Möbeln. Tragen Sie feste Schuhe, wenn Sie Räume betreten müssen, und denken Sie daran, dass Kinder und Haustiere im Raum nichts verloren haben. Greifen Sie nie in einen Rahmen, in dem noch Glasreste stecken, auch wenn sie locker wirken.

Danach: dokumentieren, melden, Öffnung sichern lassen

Sobald die Polizei die Spuren aufgenommen hat, können Sie mit dem Ordnen beginnen. Fotografieren Sie Schäden an Fenstern, Türen und Rahmen aus mehreren Abständen und notieren Sie, was fehlt. Wie sich die Liste der entwendeten Gegenstände aufbauen lässt, zeigt die Stehlgutliste. Informieren Sie die Versicherung und bei einer Mietwohnung die Hausverwaltung oder den Vermieter.
Ist die Scheibe zerbrochen oder die Tür nicht mehr zu schließen, braucht die Öffnung eine Sicherung. Bei einer Notverglasung nach einem Einbruch wird die Öffnung je nach Größe mit Platte, Folie oder Sicherungsscheibe verschlossen. Die endgültige Scheibe folgt als eigener Termin, weil Isolierglas nach Maß gefertigt wird und erst nach dem Aufmaß entstehen kann.

Was Sie vor Ort abhaken können

Einbruch entdeckt: die ersten Schritte

Zum Selbst-Abhaken, keine Terminzusage.

Rückfragen

Darf ich nach dem Einbruch in die Wohnung gehen?
Betreten Sie sie nur, wenn es sich nicht vermeiden lässt, etwa wegen eines Tieres oder wegen Medikamenten. Gehen Sie langsam, setzen Sie die Füße vorsichtig auf freie Stellen und fassen Sie nichts an. Besser ist es, auf die Polizei zu warten und ihre Hinweise zu befolgen.
Soll ich selbst nachsehen, was gestohlen wurde?
Das Durchsehen der Räume ist erst sinnvoll, nachdem die Spuren aufgenommen wurden. Wer vorher Schränke öffnet oder Schubladen zurechtrückt, kann Fingerabdrücke überdecken. Notieren Sie Auffälligkeiten stattdessen im Kopf oder auf einem Zettel außerhalb der Wohnung und gehen Sie später gemeinsam mit den Beamten durch.
Was gilt, wenn die Haustür nicht mehr schließt?
Ein Einbruch ist dann nicht abgeschlossen, weil die Öffnung für weitere Personen frei bleibt. Sprechen Sie das mit der Polizei ab, damit die Tür gesichert werden kann, sobald die Spuren aufgenommen sind. Ein Nachbar oder eine vertraute Person kann so lange in Sichtweite bleiben.
Muss ich die Hausverwaltung informieren?
In einer Mietwohnung oder einem Mehrfamilienhaus ist die Meldung sinnvoll, weil Eingang, Türen oder Fenster betroffen sein können. Schildern Sie kurz, was beschädigt wurde, und nennen Sie das Aktenzeichen der Polizei, falls schon eines vorliegt. Das Aktenzeichen erleichtert der Verwaltung die Zuordnung des Schadens.

Aktenvermerk

Notverglasung für Wohnung, Laden und Praxis.

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