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Nach dem Einbruch

Die Stehlgutliste schreiben

Die Liste der entwendeten Gegenstände ist die Grundlage für Polizei und Versicherung. Sie entsteht in Ruhe und mit System, nicht im ersten Schreck. Wer Angaben zu Gerät, Wert und Merkmalen sauber festhält, spart sich Nachfragen und kann später genau belegen, was verschwunden ist.

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Klemmbrett, Smartphone und Mappe auf einem Tisch am Fenster, um Schäden nach einem Einbruch festzuhalten

Wann die Liste entsteht

  • Fangen Sie erst an, wenn die Polizei die Räume freigegeben hat. Wer vorher Schränke öffnet, riskiert, Spuren zu zerstören. Danach gehen Sie Raum für Raum durch: Wohnzimmer, Arbeitszimmer, Schlafzimmer, Flur, Keller. Notieren Sie zunächst nur, was Sie sicher vermissen. Unsichere Funde kommen in eine eigene Spalte und werden später geprüft.

  • Arbeiten Sie am besten zu zweit. Eine Person sieht nach und diktiert, die andere schreibt mit und prüft die Angaben gegen Fotos oder Belege. So gehen weniger Dinge verloren, und die Liste wird sachlicher, weil Gefühle nicht jede Zeile färben. Legen Sie die Notizen auf Papier an, wenn der Computer im Raum steht, den die Polizei noch nicht freigegeben hat.

  • Es ist völlig normal, dass die Liste nicht in einer Sitzung vollständig wird. Oft fällt erst nach Tagen auf, dass eine Uhr, ein Ordner oder ein Ladekabel fehlt. Ergänzungen reichen Sie nach, und zwar mit Datum der Entdeckung. So bleibt nachvollziehbar, wann Ihnen was aufgefallen ist, und die Zuordnung zum Einbruch bleibt klar.

Welche Angaben zu jedem Gegenstand gehören

Für jeden Eintrag brauchen Sie Bezeichnung, Hersteller, Modell und, wenn vorhanden, die Seriennummer. Bei Schmuck sind Material, Stein und Gravur entscheidend, bei Geräten Farbe und Besonderheiten wie Kratzer. Fügen Sie den ungefähren Wert und das Anschaffungsjahr bei, soweit Sie sie kennen, und notieren Sie, wo der Gegenstand zuletzt lag.

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Beschädigtes gehört ebenfalls hinein

  • Neben dem Gestohlenen verdienen auch beschädigte Dinge einen Eintrag: ein aufgehebelter Schrank, ein zerschnittener Rollladengurt, eine zerbrochene Scheibe. Beschreiben Sie, was kaputt ist, und halten Sie fest, ob der Schaden am Glas, am Rahmen oder am Beschlag liegt. Aufnahmen und Maße gehören zur Schadenserfassung an Glas und Rahmen.

  • Diese Angaben sind nicht Teil der Stehlgutliste im engeren Sinn, helfen aber bei allen Gesprächen danach. Wer sie sofort ergänzt, muss später nicht mühsam rekonstruieren, was an welcher Stelle gebrochen war. Hilfreich ist ein Grundriss auf Papier, in dem Sie jede beschädigte Stelle mit einer Nummer markieren und mit der Liste verknüpfen.

Weitergeben, ordnen, Kopien aufbewahren

  • Geben Sie der Polizei die Liste in der vereinbarten Form ab und behalten Sie eine Kopie mit Vermerk, wann sie übergeben wurde. Auch die Versicherung erhält eine Fassung, am besten mit denselben Angaben und denselben Nummern. Unstimmigkeiten zwischen zwei Listen führen zu Rückfragen und verzögern die Bearbeitung unnötig.

  • Spätere Funde, zurückgegebene Gegenstände oder Berichtigungen melden Sie an beide Stellen weiter. Vor der Liste kommen die ersten Schritte nach der Entdeckung: Polizei rufen und nichts anfassen. Legen Sie außerdem eine Mappe an, in der alle Unterlagen zusammenlaufen: Kopien, Fotos, Telefonnotizen und Aktenzeichen.

Angaben, die in keiner Liste fehlen sollten

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Zum Selbst-Abhaken, keine Terminzusage.

Rückfragen

Wie genau muss die Liste beim ersten Mal sein?
Sie muss nicht sofort vollständig sein. Wichtig sind die klar erkennbaren Verluste mit den wichtigsten Angaben. Ergänzungen sind später möglich, sollten aber mit Datum kenntlich gemacht werden. Angaben, die Sie nur vermuten, kennzeichnen Sie ausdrücklich als Vermutung.
Was tun, wenn ich keine Belege mehr habe?
Fotos, Kontoauszüge, Herstellerseiten oder Aussagen von Mitbewohnern helfen weiter. Auch Aufnahmen aus dem Alltag, auf denen der Gegenstand zu sehen ist, taugen als Anhaltspunkt. Beschreiben Sie das Stück so ausführlich, wie Sie es können, und geben Sie an, woher die Angaben stammen.
Gehört Beschädigtes auf dieselbe Liste?
Üblich ist eine getrennte Aufstellung: gestohlene Gegenstände in der Stehlgutliste, Schäden an Möbeln, Fenstern und Türen in einer eigenen Übersicht. Beide verweisen aufeinander und tragen dasselbe Datum. So findet jede Stelle schnell, was sie braucht, ohne Dinge zu vermischen.
Darf ich die Liste später noch ändern?
Ja, Ergänzungen und Berichtigungen sind möglich, solange Sie sie offen als solche kennzeichnen. Schicken Sie die geänderte Fassung an alle Stellen, die die erste erhalten haben. Löschen Sie ältere Versionen nicht, damit die Entwicklung der Angaben nachvollziehbar bleibt.

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