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Mehrfamilienhaus und Verwaltung

Glasschaden in der Mietwohnung melden

Ein gesprungenes Fenster oder eine beschädigte Balkontür in der Mietwohnung wirft zuerst praktische Fragen auf: Wem sagt man Bescheid, was wird fotografiert, wie wird die Scheibe gesichert? Mit einer klaren Meldung und guten Bildern lässt sich vieles ohne Missverständnisse regeln.

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Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses mit Fenster und Glasbausteinen

Die Meldung an Vermieter oder Verwaltung

Teilen Sie den Schaden möglichst schriftlich mit, zum Beispiel mit einer Mail oder im Online-Portal der Verwaltung. Nennen Sie Wohnung, Raum, betroffene Scheibe, Zeitpunkt der Feststellung und eine kurze Schilderung. Wichtig ist der Satz, ob die Wohnung noch sicher verschlossen werden kann.

Die Scheibe sichern lassen

  • Ist die Öffnung offen oder droht Glas herauszufallen, darf die Wohnung nicht ungeschützt bleiben. Halten Sie die Auftragsbestätigung und die Notizen der Fachkraft fest.

  • Die Sicherung besteht meist aus einer Platte, Folie oder Sicherungsscheibe. Die endgültige Verglasung wird nach Aufmaß gefertigt. Belege werden vollständig aufbewahrt; ähnlich geht man bei Schaden an Glas und Rahmen festhalten vor.

  • Bei Mehrfamilienhäusern lohnt in der Meldung die Frage, ob die Verwaltung eine bestimmte Firma für Glasarbeiten nennt. Die Sicherung wird dafür nicht aufgeschoben. Wo es um Sicherheit geht, hat das Verschließen der Öffnung Vorrang vor allen Formalitäten, und die Verwaltung kann den weiteren Auftrag danach klären.

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Was Sie selbst tun und lassen

  • Sie dürfen Scherben am Boden vorsichtig zusammenkehren, feste Schuhe und Handschuhe tragen und den Raum für Kinder und Tiere sperren. Lose Glasreste im Rahmen brechen Sie nicht heraus, und eine neue Scheibe schneiden oder setzen Sie nicht selbst ein.

  • Verhängen Sie die Öffnung nur dann mit Folie oder Platte von innen, wenn das ohne Kontakt zu den Glasresten im Rahmen möglich ist. Ansonsten bleibt es bei einer Absperrung und der Meldung. Fenster mit Kindersicherung oder Griffschloss sollten verriegelt bleiben, solange kein Glas fehlt.

Nach dem Termin

Lassen Sie sich nach der Sicherung kurz erklären, welche Maße genommen wurden und wie der weitere Ablauf aussieht.

Notieren Sie sich Daten wie Glasaufbau und Stempel, damit die Verwaltung die Bestellung prüfen kann. Eine Kopie des Auftrags gehört in Ihre Unterlagen, ebenso die Fotos der Fachkraft von der gesicherten Öffnung. Bewahren Sie Mails, Fotos und Auftragsbestätigung an einem Ort auf, etwa in einem digitalen Ordner mit Datum im Dateinamen. So lässt sich später jeder Schritt nachvollziehen, ohne dass einzelne Nachrichten gesucht werden müssen.

Prüfen Sie nach dem Termin die Fenster in den übrigen Räumen. Mitunter sind weitere Scheiben vorgeschädigt, etwa durch Steinschlag oder durch gelöste Dichtungen. Eine kurze Rückmeldung an die Verwaltung beugt weiteren Schäden vor und hält fest, in welchem Zustand das Fenster übergeben wurde.

Das gehört in Ihre Meldung

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Zum Selbst-Abhaken, keine Terminzusage.

Rückfragen

Was ist bei einem offenen Fenster in der Mietwohnung zu tun?
Teilen Sie der Verwaltung den Schaden mit und halten Sie die Wohnung verschlossen. Über Auftrag und Rechnung verständigen sich Mieter und Verwaltung selbst. Notieren Sie, wann Sie wen erreicht haben.
Wie wird die endgültige Verglasung abgestimmt?
Für die endgültige Verglasung ist die Abstimmung mit der Verwaltung sinnvoll, weil Glasart, Rahmen und Gewährleistung am Gebäude hängen. Fragen Sie in der Meldung, wie weiter verfahren werden soll.
Was tun, wenn niemand bei der Verwaltung erreichbar ist?
Dokumentieren Sie den Versuch und lassen Sie die Wohnung sichern, wenn Gefahr besteht. Schicken Sie die Meldung per E-Mail oder Brief, damit das Datum nachweisbar ist. Danach folgt die Abstimmung zur endgültigen Scheibe.
Welche Fotos sind wirklich hilfreich?
Eine Übersicht des Fensters, eine Nahaufnahme der Bruchstelle, ein Bild von Rahmen und Beschlägen sowie die Kante mit Stempel, falls erkennbar. Alle Fotos sollten vor dem Aufräumen gemacht werden und ein Datum tragen.

Aktenvermerk

Eingeschlagen, gesprungen, aufgehebelt: anrufen.

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